Begründung:
In den Systembauten in der Quellenstraße in Bad Cannstatt ist Platz für 243 Flüchtlinge. Am 9. und 16. September 2016 mussten Asylsuchende unter anderem vom Hallschlag in die Quellenstraße umziehen. Seit dem haben weder Bewohner noch Betreuer Festnetztelefon noch Internet.
In den „Mindeststandards – Wohnraum für Flüchtlinge“ vom 30. März 2016 heißt es wörtlich: „In der Wohnung muss ein Fernseher-; Telefon und Internetanschluss vorhanden sein.“ Da dies offensichtlich in der Quellenstraße nicht eingehalten wurde
Beantragen wir:
-Die Verwaltung sorgt unverzüglich dafür, dass Festnetztelefon und kabelloses Internet für Bewohner und Betreuer zur Verfügung stehen.
Zudem fragen wir:
– Warum wurde der Umzug in die Quellenstraße genehmigt und durchgeführt, ohne dass vorher die Mindeststandards für Bewohner und Betreuer sichergestellt wurden?
– Werden die Mindeststandards in allen Flüchtlingsunterkünften im Stadtgebiet eingehalten?