In Ergänzung zum von der SPD-Fraktion gestellten Antrag 259/2016, wonach das Thema der Raumnot im Jugendamt – Stammgebäude Wilhelmstraße – auf die Tagesordnung der Verwaltungsausschuss-Sitzung am 21.9.2016 gesetzt werden soll und das Jugendamt die Situation erläutert. Darüberhinaus
beantragen wir:
Die Verwaltung nimmt ihr bestehendes Vorkaufsrecht für die freiwerdenden Räumlichkeiten der ehemaligen BW-Bankfiliale wahr und erwirbt diese mit dem Zweck der Nutzung durch das Jugendamt. Über diese Frage beantragen wir eine Abstimmung in der genannten Sitzung.
Begründung:
Es ist kein Einzelfall, dass Ämter der Stadt unter erheblicher Raumnot leiden. Wir fordern daher seit langem, dass die Liegenschaftspolitik strategisch neu ausgerichtet werden muss und eine langfristige Bodenvorratspolitik verfolgt werden muss. Statt Abverkauf soll der Ankauf von Gebäuden und Grundstücken verfolgt werden. Im o.g. Fall des Jugendamts, gäbe es eine einfache und gute Gelegenheit, die ersten Schritte in diese Richtung zu gehen.
- Es ist bekannt, dass das Jugendamt unter extremer Raumnot leidet. Die zentralen Dienststellen des Jugendamts sind bereits auf mehrere Standorte verteilt (Wilhelmstraße, Wilhelmsplatz, Lange Straße und Hauptstätter Straße). Die Raumnot wird unterstrichen durch den Fakt, dass mit der Firma REM-Assets nach alternativen Raumkonzepten im Auftrag des Liegenschaftsamts gesucht wird.
- In etlichen Personalbeiratssitzungen (z.B. am 3.3.2015) wurde bereits das Problem der Raumnot und der nicht gedeckten Arbeitsplatzkosten (Ausstattung des Arbeitsplatzes, Fortbildungsmittel, Räume) erörtert. Nach Stellenbewilligungen in Haushaltsberatungen muss die Verwaltung auch dafür sorgen, dass diese Voraussetzungen zur Besetzung und Einrichtung der Arbeitsplätze geschaffen werden. Im hier vorliegenden Fall mit einem Vorkaufsrecht der Stadt, liegt es geradezu auf der Hand, die Gelegenheit des Ankaufs wahrzunehmen. Es ist planlos, wenn vom Gemeinderat geschaffene Planstellen nicht besetzt werden können, weil es an den Räumlichkeiten fehlt. Der Personalrat des Jugendamts moniert, dass für im Doppelhaushalt 2014/15 bewilligte Stellen erst fast zwei Jahre später, also im Herbst 2015, adäquate Büroräume zur Verfügung standen, kurz vor den weiteren Stellenbewilligungen im Doppelhaushalt 2016/17!
- Der Kauf der bisher von der BW-Bank genutzten Räume hätte den Vorteil, dass sich das Gebäude dann in Alleinbesitz der Stadt befände und Abstimmungsprobleme mit anderen Miteigentümern hinfällig wären.
- Es bestünde somit auch nicht die Gefahr, dass durch die Nähe des Rotlichtviertels einschlägig interessierte Mieter oder Eigentümer in die Räumlichkeiten kämen.