Rechtsverbindliche Festlegung der dauerhaften Fußgänger- und Radfahrerverbindung auf der Otto-Dürr-Straße zwischen Nordseestraße und S-Bahnhaltestelle Neuwirtshaus

Wir beantragen, dass im Kaufvertrag zwischen der Stadt Stuttgart und der Firma Porsche eine Vereinbarung vorgesehen wird, wonach auf der Otto-Dürr-Straße eine dauerhafte Rad- und Gehwegverbindung von der Nordseestraße zum S-Bahnhof Neuwirtshaus im Grundbuch als Grunddienstbarkeit rechtsverbindlich eingetragen wird.

Begründung:
Die Firma Porsche sichert beim Kauf der Otto-Dürr-Straße zu, dass Fuß- und Radverkehr
„bis auf Weiteres“ möglich bleiben und argumentiert damit, dass eine Planung
über 5 oder 10 Jahre hinaus nicht möglich sei.
Die Otto-Dürr-Straße muss aber dauerhaft für Fußgänger und Radfahrer nutzbar
bleiben.

Ansprechpartnerin: Susanne Bödecker