Wir beantragen, dass im Kaufvertrag zwischen der Stadt Stuttgart und der Firma Porsche eine Vereinbarung vorgesehen wird, wonach auf der Otto-Dürr-Straße eine dauerhafte Rad- und Gehwegverbindung von der Nordseestraße zum S-Bahnhof Neuwirtshaus im Grundbuch als Grunddienstbarkeit rechtsverbindlich eingetragen wird.
Begründung:
Die Firma Porsche sichert beim Kauf der Otto-Dürr-Straße zu, dass Fuß- und Radverkehr
„bis auf Weiteres“ möglich bleiben und argumentiert damit, dass eine Planung
über 5 oder 10 Jahre hinaus nicht möglich sei.
Die Otto-Dürr-Straße muss aber dauerhaft für Fußgänger und Radfahrer nutzbar
bleiben.
Ansprechpartnerin: Susanne Bödecker