Seltene Einigkeit: 56 von 60 Stadträten fordern Bernd Klingler zum Rücktritt auf. Hintergrund ist das Urteil des Amtsgerichts Bad Cannstatt, welches Klinger in erster Instanz für schuldig befunden hat. Eine Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung ist die Konsequenz dafür, dass Klingler nach Ansicht des Gerichts Steuergelder veruntreut hat. Rücktritt!
Die Erklärung im Wortlaut
Stadtrat Klingler muss erkennen, dass er in Ausübung seines Mandats vorsätzlich gegen Vorschriften verstoßen hat. Durch einen Rücktritt muss er weiteren Schaden vom Stuttgarter Gemeinderat abwenden.
Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat den AfD-Stadtrat und Fraktionsvorsitzenden Bernd Klingler zu einer Haftstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden. Es gilt im Rechtsstaat uneingeschränkt das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Es geht hier aber um mehr als um die Person Bernd Klingler, es geht auch um den gewählten Stuttgarter Gemeinderat und um dessen Reputation in der Bevölkerung.
Schaut man sich an, wie der heutige AfD-Stadtrat Klingler nach eigener Aussage mit Geldern seiner damaligen Fraktion, also Geldern der Steuerzahler, in Ausübung seines Mandats umgegangen ist, muss man feststellen, dass er damit vorsätzlich entgegen den Vorschriften gehandelt hat.
Fünfstellige Geldbeträge vom Fraktionskonto abzuheben und daheim aufzubewahren, und damit zweckentfremden, ist nicht nachvollziehbar. Wenn ein solches Vorgehen und weiteres unzulässiges Handeln vom Betroffenen als normal angesehen wird, und er sich selbst angeblich nichts vorzuwerfen hat, so kann dem die große Mehrheit im Gemeinderat nur widersprechen. Wir erklären ausdrücklich, dass wir ein solches Verhalten für falsch und inakzeptabel halten.
Herr Klingler hat gemäß des Urteils des Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt sowie nach dem Empfinden der Gemeinderatsmitglieder der unterzeichnenden Fraktionen und Gruppierungen und nach dem Empfinden vieler Menschen in dieser Stadt sein Amt missbraucht.
Die Unterzeichner dieser Erklärung sind sich einig, dass das Verhalten von Herrn Klingler dem Ansehen des Gemeinde-rats Schaden zufügt. Gleichermaßen ist man sich einig, dass weiterer Schaden abgewendet werden muss.
Mit diesem Ziel und auf Grund des im Gerichtsverfahren unstrittig festgestellten, und von ihm selbst bestätigten Handelns, ist Herr Klingler aufgefordert, endlich die Konsequenz zur Vermeidung weiteren Schadens für den Gemeinderat zu ziehen und sein Stadtratsmandat niederzulegen.
„Wir distanzieren uns in aller Form von Herrn Klingler.“