Wir beantragen:
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats wird dahingehend verändert, dass Drucksachen und Anträge, die nur befristet (also nicht durchgehend) nicht-öffentlich sind, grundsätzlich öffentlich eingebracht werden.
Begründung:
Unter der grün-roten Regierungskoalition wurde die Gemeindeordnung dahingehend geändert, dass den Kommunen in Baden-Württemberg mehr Entscheidungsspielraum im Umgang mit der Einbringung von Drucksachen zugestanden wurde. So kann z.B. auch die Entscheidung darüber, ob Themen in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung eingebracht werden, in der Geschäftsordnung der Kommune geregelt werden. Die Kommunen dürfen dahingehend ihre Geschäftsordnungen überarbeiten.
Dem Prinzip der Offenheit wird nur durch öffentliche Einbringung Rechnung getragen. Nur so kann rechtzeitig eine öffentliche Diskussion zu den behandelten Themen begonnen werden. Außerdem dringen häufig mehr oder weniger vollständige Informationen aus nicht-öffentlichen Einbringungen derzeit nach außen, was meist eher kontraproduktiv ist. Auch der Kenntnisstand und das Vertrauen der Bezirksbeiräte wird so gestärkt, weil nicht mehr regelmäßig nicht-offene Einbringungen zu Unklarheiten und Legendenbildung auf anschließenden Bezirksbeiratssitzungen stattfinden werden. Kurz gesagt, zu einer modernen, offenen Verwaltung gehören auch möglichst durchgehend öffentliche Sitzungen. Die Behandlung ohne Öffentlichkeit muss auf ein Minimum begrenzt werden, wie z.B. personelle Angelegenheiten.
Stefan Urbat, Thomas Adler, Hannes Rockenbauch, Laura Halding-Hoppenheit, Guntrun Müller-Enßlin, Christoph Ozasek, Luigi Pantisano, Christian Walter