Keine Amtshilfe für hinterhältige Abschiebepraxis

Die Ausländerbehörde lud den Asylbewerber Arol N. zu einem Termin ein und informierte darüber ebenfalls die Polizei. Als Herr N. den Termin wahrnehmen wollte, wurde er in der Ausländerbehörde von der Polizei festgenommen und in ein Abschiebegefängnis nach Pforzheim gebracht. Der Auftraggeber dieser geplanten Aktion war das Regierungspräsidium Karlsruhe. Das Regierungspräsidium hatte offensichtlich Amtshilfe bei der Stuttgarter Ausländerbehörde erbeten, die auch gewährt wurde.

Im Fall von Arol N. ist diese Vorgehensweise besonders unverständlich. Der 19-Jährige Kameruner hat sich innerhalb kürzester Zeit in die Gesellschaft integriert: sehr gute Sprachkenntnisse, erfolgreiches Praktikum bei der Daimler AG mit Bestnoten, Aktivität im Sportverein, Bleibeperspektive. Mit ganzer Willenskraft hat der junge Mann den Integrationsprozess in kürzester Zeit durchlaufen und wäre im Herbst schon so weit, eine Ausbildung zu beginnen.

Wir fragen:

1. Inwieweit muss der Oberbürgermeister oder die einzelne Behörde einem solchen Amtshilfeersuchen statt geben?

2. Welche Möglichkeiten gibt es, dem Amtshilfeersuchen aus humanitären Gründen zu widersprechen?

Wir beantragen:

Die Unterlassung von Amtshilfe durch die Ausländerbehörde mit dem Ziel, den Asylsuchenden vor Ort zu verhaften und in Abschiebehaft zu nehmen, um das Vertrauen in die Stuttgarter Ausländerbehörde durch solche Verfahrensweisen nicht nachhaltig zu beschädigen. Diese Praxis wird sich innerhalb kürzester Zeit herumsprechen. Flüchtlinge werden dann Termine bei der Behörde aus Angst vor Abschiebung nicht mehr wahrnehmen und dadurch möglicherweise in den Untergrund getrieben.

 

Thomas Adler, Hannes Rockenbauch, Laura Halding-Hoppenheit, Guntrun Müller-Enßlin, Christoph Ozasek, Luigi Pantisano, Stefan Urbat, Christian Walter