Im Klinikum Stuttgart fallen in großen Mengen besonders geschützte Daten an, dabei auch Daten, die dem Regelungsbereich des Sozialgesetzbuches X unterliegen.
Wir beantragen daher,
in der nächstmöglichen Sitzung des Krankenhausausschusses einen Bericht vom Datenschutzbeauftragten des Klinikums zur generellen Lage des Datenschutzes zu bekommen, insbesondere zu folgenden Fragen:
- Wie ist der Datenschutz im Klinikum Stuttgart organisiert? Hat jede Einrichtung des Klinikums einen eigenen Datenschutzbeauftragten oder trifft dies nur auf bestimmte Einrichtungen wie z.B. die Blutzentrale zu?
- Welche besonderen Vorkehrungen werden im Datenschutz getroffen?
- Patientendaten müssen für 30 Jahre aufbewahrt werden: wie werden diese geschützt und gesichert?
- Wenn z.B. Laborergebnisse mit personenbezogenen Daten von einem Smartphone, Laptop oder Notebook zum anderen innerhalb des Klinikums versandt werden, stellt sich die Frage: Wie sind die Daten der Patienten auf den Mobilgeräten der Mitarbeiter des Klinikums geschützt?
- Gab es im Jahr 2015 oder in den Jahren zuvor Vorkommnisse in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und wenn ja, welche?
- Wie weit sind die Vorbereitungen gediehen für die Umstellung von den Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO), die ab 25.5.2018 gilt?
Stefan Urbat, Thomas Adler, Hannes Rockenbauch, Laura Halding-Hoppenheit, Guntrun Müller-Enßlin, Christoph Ozasek, Luigi Pantisano, Christian Walter