Wir beantragen
- Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TiSA ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeit des Rates unserer Stadt und unserer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig einschränkt. Diese Verträge dienen in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.
- Die Stadt Stuttgart wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden ebenfalls gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge einsetzen. Sie wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren.
- Die Stadt Stuttgart schließt sich dem Vorbild der inzwischen ca. 300 Kommunen an – darunter München, Mainz, Karlsruhe, Mannheim, Reutlingen, Freiburg, Lahr, Ulm u.v.a. mehr -, die sich bereits gegen TTIP/CETA- und TiSA ausgesprochen haben, indem sie entsprechende Beschlüsse und Resolutionen verabschiedet haben. Die Stadt Stuttgart trägt sich in diese Liste ein.
Begründung:
Demokratie und Transparenz
Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards.
Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.
Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA.
Investitionsschutz für Konzerne
Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen sollten vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden. Bei CETA ist es nun dank der massiven und anhaltenden Proteste von Kritikern gelungen, dass die Streitigkeiten vor einem internationalen Handelsgerichtshof ausgetragen werden sollen, anstatt vor privaten Schiedsgerichten. Dieser Teilerfolg muss nun auch noch bei den TTIP-Verhandlungen gelingen, denn private Schiedsgerichte stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht, als demokratisch gewählte Regierungen. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft sieht sich hierdurch benachteiligt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa ausgehebelt und lehnt daher u.a. den geplanten Investitionsschutz strikt ab.
Auch Beschlüsse unseres Gemeinderates können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich der Gemeinderat bei jedem Beschluss überlegen müsste, ob er eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnte.
Negativliste, Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen
In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. In dem schon ausverhandelten CETA wird dies über eine Negativliste festgelegt. Nur die dort benannten öffentlichen Aufgaben sind geschützt. Dies bedeutet für unseren Gemeinderat eine massive Einschränkung in seiner Handlungsfreiheit, da es uns nicht mehr möglich sein wird, auf sich verändernde Lebensbedingungen zu reagieren. Er kann keine neuen Aufgaben übernehmen, die bei Vertragsabschluss nicht in dieser Liste standen. In der Negativliste von CETA sind unsere städtischen Strom- und Gasnetze, ebenso nicht gelistet (und damit ausschreibungspflichtig) wie unsere öffentliche Beleuchtung, städtischen Grünflächen, der soziale Wohnungsbau und unser Hafen. Ebenso würde dies im Falle einer erfolgreichen Klage gegen die EnBW auf das Fernwärme- und Wassernetz zutreffen. In Verbindung mit dem Investitionsschutzstandard „Fair and equitable treatment“ können ausländische Investoren über ihre Niederlassungen in Kanada auf indirekte Enteignung klagen und so die Ausschreibung erzwingen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Nach geltendem deutschen und EU-Recht können Kommunen bislang bei der Auftragsvergabe darauf Einfluss nehmen, dass kleine und mittlere Unternehmen zum Zuge kommen. Dies verbessert die Wettbewerbsbedingungen für regionale Anbieter und stärkt damit die lokale Wirtschaft. Die Abkommen bedrohen dieses wichtige Instrument kommunaler Selbstbestimmung. Auch die Einhaltung tariflicher Mindestlöhne und andere Rahmenbedingungen bei öffentlichen Aufträgen könnten unter TTIP, CETA und TiSA von Investoren angegriffen werden. Ebenso sind die Folgen für unser gesamtes Abwassernetz, das von der Stadt Stuttgart 2002 in einem Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL-Vertrag) an die John Hancock Life Assurance Ltd. In Boston/USA übertragen wurde, zu prüfen.
Standstill- und Ratchet-Klausel
Das TiSA-Abkommen enthält zudem sowohl die „Standstill-“ (Stillstand) wie auch die „Ratchetklausel“ (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Eine staatliche Aufgabe (wie etwa die Abwasserentsorgung), die einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.
Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass – aus guten Gründen – zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen.
Living Agreement und Rat für Regulatorische Kooperation
Im CETA ist eine regulatorische Kooperation verankert, in der EU- und US-Behörden mit Konzern-Lobbyisten zusammenarbeiten, um die Fülle an unklaren Rechtsbegriffen im Vertragswerk CETA zu definieren. Dies bedeutet, dass wesentliche Teile des Vertrages erst nach dem Inkrafttreten festgelegt werden. Im Weiteren sollen hier auch Regulierungsmaßnahmen diskutiert und gegebenenfalls Standards gelockert werden, lange bevor Parlamente diese Vorschläge zu sehen bekommen.1
Das Abkommen soll als „lebendes Abkommen“ verabschiedet werden, was nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (z.B. Absenkung der Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiterverhandeln.2 All dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher demokratischen Kontrolle und hat auch direkte Auswirkungen auf unsere Stadt.
(1) (European Commission 2013: TTIP: Cross-Cutting disciplines and institutional provisions. Position paper – Chapter on Regulatory Coherence, http://corporateeurope.org/sites/default/files/ttip-regulatory-coherence-2-12-2013.pdf
(2) (De Gucht, Karel 2013: Transatlantic Trade and Investment Partnership – Solving the Regulatory Puzzle, Rede beim Aspen Institute Prag, 10. Oktober 2013), http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/october/tradoc_151822.pdf
Fraktion SÖS-LINKE-PluS