Problem
Bezirksbeiräte stellen in Beratungen über Vorgänge in ihrem Bezirk eigene Vor-Ort-Kenntnisse zur Verfügung und tragen hierdurch oft zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei. Doch mit Ausnahme der Gelder für Zuschüsse an zu unterstützende Vereine/Veranstaltungen stellen die Entscheidungen des Bezirksbeirates keine Weisungen an Ämter und/oder Gemeinderat dar, sondern lediglich eine Empfehlung.
In der Vergangenheit wurde mehrfach gefordert, dass Beschlüsse des Bezirksbeirates verbindlich umgesetzt werden mögen. Der Gemeinderat jedoch konnte sich diesen Forderungen mehrheitlich nicht anschließen und verweist mitunter zum einen darauf, selbst alle Entscheidungen treffen zu wollen und zum anderen darauf, dass Entscheidungen des Bezirksbeirates oft mit Kosten verbunden seien und hierfür kein ausgewiesenes Budget zur Verfügung stehe.
Problemlösung
Unter Vorbehalt akzeptiert der Bezirksbeirat die Argumentationslinie des Gemeinderates hinsichtlich unerwünschter Mehrausgaben.
Gleichwohl fordert der Bezirksbeirat in einem ersten Schritt eine Ausweitung seiner Rechte im Bereich der Anfragen seitens der Gaststätten, Vergnügungsstätten und Einrichtungen des Sexgewerbes. Diesbezügliche im Bezirksbeirat behandelte Vorgänge, meist Öffnungs- und Schließzeiten sowie Änderungswünsche zu genutzten Flächen betreffend, sind rein gestattungsrechtlicher Art; der Ausgang der Entscheidungen ist somit nicht mit direkten Kosten für die Stadt verbunden.
Antrag
Der Bezirksbeirat Mitte fordert den Gemeinderat auf, die Mehrheitsentscheidungen des Bezirksbeirates bezüglich der Anfragen von Gaststätten, Vergnügungsstätten und Einrichtungen des Sexgewerbes zu Öffnungs- und Schließzeiten sowie Änderungswünsche zu genutzten Flächen als verbindlich einzustufen.
Verena Hübsch,
Ralph Schelle