Seit dem 1.12.2015 gilt die neue Gemeindeordnung in Baden-Württemberg. Wichtige Neuerungen gibt es für Bürgerbeteiligung: Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen sind jetzt Bürgerentscheiden zugänglich. Gegen einen Gemeinderatsbeschluss hierzu oder zu anderen entscheidbaren Themen kann innerhalb von drei Monaten ein Bürgerbegehren angestrengt werden. Die Vertrauenspersonen erfolgreicher Bürgerbegehren haben ein Anhörungsrecht im Gemeinderat bzw. dem betreffenden Ausschuss.
Einwohneranträge können von allen Stuttgarter_innen ab 16 Jahren mit jeder Staatsangehörigkeit gestellt werden. Es sind 2.500 gesammelte Unterschriften nötig.
Der Gemeinderat muss über die Zulässigkeit entscheiden und bei dessen Annahme muss der Rat bzw. ein Ausschuss innerhalb von drei Monaten den Antrag behandeln und die Vertrauenspersonen dazu anhören.
Einwohnerversammlungen können zu einem bestimmten Thema für ganz Stuttgart bzw. jeden der 23 Stadtbezirke beantragt werden. Für die gesamte Stadt genügen dabei Unterschriften von 2.500 Einwohnern ab 16 Jahren, für die Bezirke je nach Größe zwischen ca. 1.500 (Bad Cannstatt) und ca. 250 (Münster) pro Antrag.
Erstmals wird die bisher informelle Existenz von Fraktionen anerkannt: jede Fraktion hat jetzt, wie auch ein Sechstel des Gemeinderats (10 Stadträte), das Recht auf die Beantwortung von Anträgen und das Setzen auf die Tagesordnung auf spätestens der übernächsten Ausschuss- bzw. Ratssitzung.
Wir setzen uns dafür ein, dass diese neuen Möglichkeiten der Beteiligung von den Stuttgarter_innen ausgiebig genutzt werden und der Stuttgarter Bürgerbeteiligungsleitfaden, der gerade erarbeitet wird, den verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten nicht nur entspricht, sondern darüber hinaus geht!