Wir beantragen:
- Zur Finanzierung notwendiger Vorhaben und Personalstellen gemäß GRDrs 1009/2015 nach § 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung mit der Einführung einer Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in Stuttgart in Höhe von 5 % der Übernachtungsentgelte.
- Einnahmen von 3,5 Mio Euro p.a. werden beginnend mit dem Jahr 2017 fortlaufend in den Haushaltsplan eingestellt.
- Für die laufende Abwicklung einer Übernachtungssteuer werden 3 Stellen mD und 0,5 Stellen gD in den Stellenplan eingestellt, mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 255.000 Euro. Weitere Sachkosten i.H.v. 20.000 Euro p.a. werden in den Haushalt eingestellt.
- Für die Einrichtung der Schnittstellen und des Verwaltungs- und Veranlagungsprogramms werden einmalig 100.000 Euro in den Haushalt für das Jahr 2016 eingestellt.
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS