Einführung einer Übernachtungssteuer

Wir beantragen:

  1. Zur Finanzierung notwendiger Vorhaben und Personalstellen gemäß GRDrs 1009/2015 nach § 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung mit der Einführung einer Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in Stuttgart in Höhe von 5 % der Übernachtungsentgelte.
  2. Einnahmen von 3,5 Mio Euro p.a. werden beginnend mit dem Jahr 2017 fortlaufend in den Haushaltsplan eingestellt.
  3. Für die laufende Abwicklung einer Übernachtungssteuer werden 3 Stellen mD und 0,5 Stellen gD in den Stellenplan eingestellt, mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 255.000 Euro. Weitere Sachkosten i.H.v. 20.000 Euro p.a. werden in den Haushalt eingestellt.
  4. Für die Einrichtung der Schnittstellen und des Verwaltungs- und Veranlagungsprogramms werden einmalig 100.000 Euro in den Haushalt für das Jahr 2016 eingestellt.

 

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS