Antrag:
Der BBR fordert die Verwaltung auf, von der „DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH“ Räpplenstr. 17 70191 Stuttgart umgehend die Durchführung von Lärmmessungen in der Nähterstr., Im Degen und in der Jägerhalde in der Zeit von 24h bis 6h zu verlangen, um die Einhaltung der AVV Baulärm besonders in der Nacht zu gewährleisten.
Begründung:
Die „DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH“ hat bislang nur Berichte über Schwingungsmessungen veröffentlicht und beurteilt den dadurch verursachten Sekundärschall auf der Grundlage der DIN 4150. Diese Schwingungen werden ausgelöst, durch die Sprengungen in der Zeit von 6h bis 22h.
Die Hauptlärmbelästigung im Bereich Nähterstr., Im Degen und Jägerhalde geht aber von den nächtlichen Meißelarbeiten aus. Diese erzeugen einen Primärschall, der während der ganzen Nacht innerhalb und außerhalb der betroffenen Gebäude deutlich hör- und wahrnehmbar ist. Eigenmessungen der Anwohner, sowie durch die Presse (vergl. „Wilih vom 11.11.2015) haben eine Überschreitung der Grenzwerte nach der AVV Baulärm, Zif. 3.1.1 ergeben.
Eine Lärmmessung auf der Grundlage der AVV Baulärm Zif. 6, „Ermittlung des Beurteilungspegels“, ist deshalb dringend geboten. Auch der Hotelbetrieb an der Ulmerstr. klagt über einen Rückgang der Übernachtungen wegen nächtlichem (Bau-) Lärm.
gez.
Gerhard Föll,
Ingrid Kreis,
Marijan Laszlo,
Peter Selig-Eder,
Volkmar Mäckle,