Keine Gebühren für Kirchenaustritte für nicht berufstätige Personen, Schüler, Studenten, Bufdis
Wir beantragen die Streichung, von bei den Standesämtern erhobenen, Gebühren für Kirchenaustritte für
1. nicht berufstätige Personen (in 2014: 7.557 Euro Einnahmen)
2. Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Rentner mit niedrigem Einkommen (2014: 12.600 Euro)
Bei Einstellung dieser Gebühren für beide Personengruppen würden der LHS Einnahmeausfälle von ca. 20.000 Euro entstehen.
Begründung:
Für finanziell schlecht gestellte Personen erscheint eine solche Kirchenaustrittsgebühr im Gegensatz zu Steuerzahlern, die dadurch Geld sparen können, unangemessen.
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS