Wir beantragen:
- Die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG verzichtet auf Beschluss des Gesellschafters auf die turnusmäßig eingeplante Mieterhöhung von bis zu 10%.
- Bei Wiedervermietung wird die Miete nicht erhöht. Dies gilt sowohl für frei finanzierte als auch für Mieten mit Satzungsmiete.
- Beim Auslaufen von einkommensabhängiger Förderung wird die Miete nicht erhöht. Für alle vom Land geförderten und auslaufenden Sozialbindungen wird entsprechend den Möglichkeiten des aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramms eine Verlängerung der Förderung beantragt.
- In den Haushaltsberatungen wird über eine Erstattung der dadurch entstehenden Einnahmeausfälle mit Mitteln aus dem Doppelhaushalt beraten, alternativ bzw. ergänzend über eine Kompensation durch
- Verzicht auf Erwerb ihrer bisher in Erbbaupacht bewirtschafteten Grundstücke von der LHS
- durch die Reduzierung der Sanierungsquote (nicht: Instandhaltung!) um 1%
- durch den Verzicht auf generelle ‚neubaugleiche Modernisierung‘
- Die SWSG wird verpflichtet, die Mittel, die ihr durch Erstattung und/oder Kompensation verfügbar gemacht werden, ausschließlich für die Schaffung von mietpreisgebundenem Wohnraum und Instandhaltung von Gebäuden und Wohnungen zu verwenden.
Abbruch von bestehendem instandhaltungsfähigem Wohnraum und Neubau von frei finanzierten Wohnungen mit größeren Grundflächen und Eigentumswohnungen hat zu unterbleiben.
- Wir beantragen diesen Antrag auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschuss am 23.10.2015 zu setzen.
Begründung:
Angesichts der dramatisch steigenden Mietpreise sowohl bei den Angebots-, wie auch den Bestandsmieten in Stuttgart, kommt der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG eine besondere Verantwortung zu, eine Mietpreispolitik zu machen, die dämpfend auf die Mietenentwicklung wirkt.
Die von der SWSG eingeplante Mieterhöhung um bis zu 10% für Bestandsmieten bewirkt dies nicht, im Gegenteil. Sie partizipiert damit von der unsozialen Entwicklung der Mieten am Markt.
Sie muss ihrem Auftrag gerecht werden, bezahlbaren Wohnraum vor allem für die Teile der Stuttgarter Bevölkerung bereit zu stellen, die wegen der Mietpreisentwicklung von Verdrängungsprozessen betroffen und bedroht sind.
Die turnusmäßige Mieterhöhung verbietet sich vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund der von der der SWSG erzielten Gewinne. Sie ist deshalb auszusetzen.
Die geplanten Mittel für Investitionsprogramme der SWSG zur Schaffung sozialen Wohnraums sind jedoch abzusichern. Deshalb müssen die durch den Verzicht auf die Mieterhöhungen entstehenden Einnahmeausfälle der SWSG kompensiert werden.
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS