Gebührenerlass bei Anfragen zur Informationsfreiheit

Titel:
Geschätzter Gebührenerlassaufwand für Informationsfreiheitsanfragen gemäß dem aktuellen Entwurf des Landes-IFG

Anfrage:

Wir möchten wissen, wie hoch pro Jahr schätzungsweise die tatsächlichen Kosten für die LHS wären, wenn komplett oder bei einer generellen Begrenzung auf 50 Euro pro Anfrage auf die Gebühren verzichtet bzw. diese gedeckelt würde(n), die das geplante Landesgesetz im aktuellen Entwurf den Kommunen zu erheben erlaubt. Es gibt immerhin 11 Bundesländer mit Regelungen zur Informationsfreiheit, dazu ein Bundesgesetz sowie viele Kommunen, nicht nur in Bayern, mit eigenen Satzungen.

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS