Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS hat am 25.6.2015 beantragt, das Areal des Stadterneuerungsvorranggebiets 02 „Karl-Kloss-Str. – Böheimstr“ zu erweitern „um die Fläche des Firmengeländes der Stuttgarter Hofbräu auf folgende Straßen(…): Hahnstraße, Benckendorffstraße, Gebelsbergstraße, Schickhardtstraße.“
Begründet wurde der Antrag mit dem besonderen baulichen Charakter Heslachs und der Schutzwürdigkeit des seit Jahrzehnten gewachsenen Einwohnermilieus, das im gesamten beantragten Erweiterungsareal durch Gentrifizierungsprozesse bedroht ist.
Die o.g. beantragte Erweiterung der Gebietsgrenzen würde ein Vorkaufsrecht der Stadt bei Grundstücksverkäufen begründen, z.B. beim mittlerweile offenbar erfolgten Verkauf von Flächen der Stuttgarter Hofbräu AG.
Die von der Verwaltung mit GRDrs 148/2015 eingebrachte Vorlage zur Bebauungsplanänderung mit „Machbarkeitsstudie“ im Auftrag des damaligen Grundstückseigentümers Stuttgarter Hofbräu AG unterstreicht, wie begründet unser Antrag ist.
SÖS-LINKE-PluS kritisiert die Vorgehensweise der Verwaltungsspitze scharf, die den og. Antrag unserer Fraktion, der ein Vorkaufsrecht der Stadt begründen würde, erst nach offenbar vollzogenem Verkauf des Geländes an ALDI überhaupt beantwortet. Mit dieser Vorgehensweise werden Einflussmöglichkeiten des Gemeinderats auf die Stadt – und Stadtteilentwicklung ausgehebelt. Ihre ablehnende Stellungnahme vom 15.9.(!) ist darüberhinaus unbegründet. Sie ignoriert, dass der Antrag nicht nur das (ehem.) Hofbräuareal ins Stadterneuerungsvorrangebiet aufgenommen sehen will. Sie behauptet ferner ohne jede stichhaltige Begründung, die Erweiterung sei nicht möglich, weil das „Projekt“ eine „Aufwertung im Sinne der Stadterneuerungsvorranggebiete sei.“
Bekanntlich ist der Begriff der „Aufwertung“ in Wirklichkeit inzwischen zur beschönigenden Bezeichnung für Verdrängungsprozesse von Mieter_innen und von kleinen Gewerbetreibenden und Geschäften durch große Ketten geworden.
Wir beantragen:
- Der Antrag 223/2015 wird im UTA am 22.9., spätestens am 29.9. auf die Tagesordnung gesetzt.
- Die Verwaltung begründet im UTA dabei, inwiefern eine „Aufwertung“ durch das „Projekt“ stattfindet.
- Die Verwaltung begründet im UTA dabei, wie ein ALDI-Standort in Heslach die „Ansiedlung eines Supermarkts in integrierter Lage (…) einem „beginnenden Trading-down-Prozess entgegenwirken“ soll.
- Die Verwaltung stellt ebenfalls die Ergebnisse des bei der kommunalen Bewertungsstelle in Auftrag gegebenen Wertgutachtens dar.
- Die Verwaltung stellt dar, inwiefern die in der o.g. Machbarkeitsstudie entwickelten Verwertungskonzepte nach dem Verkauf der Grundstücke noch Grundlage des Bebauungsplanänderungsverfahrens (GRDrs 148/2015) sind bzw welche Konzepte der neue Eigentümer ggf. verfolgt
- Die Verwaltung stellt dar, worauf sie ihre positive Bewertung dieser Konzepte stützt.
- Die Verwaltung stellt dar, wieso sie der Auffassung ist, dass der Kauf des Geländes durch die Stadt, Konzeptentwicklung mit Bürgerbeteiligung und Bebauung und Bewirtschaftung des Geländes in Regie der Stadt selbst schlechter geeignet sein soll als das Privat-Investoren-Modell um „das vorhandene Zentrum zu stärken und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen“. (GRDrs 148/2015)
- Die Verwaltung erarbeitet mit Beteiligung der Bürger_innen in Stuttgart Heslach einen „Masterplan Hofbräu-Areal“ als Grundlage für die geplante Änderung des Planungsrechts für den Bebaungsplan mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Gebrüder-Schmid-Weg/Taubenstaffel im Stadtbezirk Stuttgart-Süd (Stgt 284).
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS