Kurz vor Ablauf der Legislaturperiode plant die grün-rote Landesregierung ein Informationsfreiheitsgesetz. Alles gut also in Sachen Transparenz? Nein! Gerade im kommunalen Bereich lässt der aktuelle Gesetzentwurf viele Wünsche offen.
Auskünfte über kommunale Sachverhalte erhält man oft schwer oder gar nicht. Kostspielige Gebührenregelungen für Auskünfte schrecken Bürger_innen von vorneherein von Anfragen ab oder sie erhalten die meist ungerechtfertigte Antwort, dass über bestimmte Sachverhalte und Einrichtungen keine Auskünfte erteilt werden dürften. Es ist inakzeptabel, dass sich städtische Beteiligungsbetriebe wie z.B. die SSB, die zudem ohne Mitbewerber am Markt agiert, pauschal auf Geschäftsgeheimnisse berufen können. Das ist eine häufig missbrauchte Regelung zum Ausschluss bzw. zur Einschränkung von Informationsanfragen; ebenso gilt dies beim sogenannten „geistigen Eigentum“, einem Kampfbegriff der Verwerterlobby.
Daher bleibt nur der Weg, eigene Regelungen in der Hauptsatzung der Kommune zu vereinbaren. Doch bisher wurden noch nicht einmal unsere Anträge zur regelmäßigen Aufzeichnung von allen Gemeinderatssitzungen und den Sitzungen beschließender Ausschüsse (öffentliche Teile) beantwortet. Auch das Anliegen auf Veröffentlichung der entsprechenden Ausschussprotokolle harrt noch seiner Beantwortung. Selbst die Bezirksbeiratsprotokolle sind bislang auschließlich Stadt- und Bezirksbeiräten online zugänglich.
Ebenso fehlt derzeit noch ein OpenData-Portal, über das – wie in Berlin – findige Menschen eigene Anwendungen laufen lassen bzw. anbieten können, um neue Erkenntnismöglichkeiten aus öffentlichen Daten zu schaffen.
Es ist also noch Einiges zu tun auf dem Weg zu einem transparenten Stuttgart!