Seit 2013 ist das Innenministerium in der Willy-Brandt-Straße 41 von Anlagenmängeln im Bereich Heizung/Klima/Lüftung geplagt. Daraufhin wurde hinter dem Innenministerium (also im Park) eine mobile, mit Öl betriebene Heizanlage aufgestellt. Das Datum der Aufstellung ist nicht genau bekannt; es dürfte im Winter 2013/2014 gewesen sein. So eine Anlage darf tatsächlich lange betrieben werden. So weit, so gut. Aber diese Anlage hat gar keine Genehmigung. Sie hätte beim zuständigen Schornsteinfeger beantragt werden müssen. Dies ist aber nie geschehen. Somit betreibt das Land Baden-Württemberg im eigenen Ministerium eine illegale Anlage.
Wird in einem Baustellencontainer eine Kleinfeuerungsanlage installiert, kann das dann genehmigungsfrei erfolgen, wenn der Baustellencontainer nicht länger als 3 Monate steht. Ist er länger in Betrieb, muss man die feuerungstechnische Anlage abnehmen lassen. Nun gibt es im Bereich der Baustelle Stuttgart 21 etliche Baustellencontainer, und keiner dürfte eine Verweildauer von unter 3 Monaten haben. Auch hier meldet der zuständige Schornsteinfeger: Es wurden niemals Anträge auf Genehmigung feuerungstechnischer Heizanlagen gestellt. Allerdings kennen wir das Innenleben der auf der S21-Baustelle verwendeten Container-Heizung nicht – nicht auszuschließen ist, dass diese durchweg elektrisch beheizt werden; in diesem Fall braucht man keine Genehmigung. Frage: Werden diese Baustellencontainer mit einer elektrischen Heizungsanlage betrieben oder ist deren Beheizung illegal, weil nie genehmigt?
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS