Städtischer Zuschuss zur Finanzierung des Unterhalts von kirchlichen Gebäuden

ANFRAGE:

Die Stuttgarter Nachrichten berichteten am 25.04.2015 über den „Kirchturmstreit“ von Esslingen. Dabei wird der städtische Zuschuss für den Unterhalt von kirchlichen Glocken und Uhren in Frage gestellt. Dieser kann – gemäß einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bezüglich eines ähnlich gelagerten Falles in Giengen/Fils – von Seiten der Stadt aufgekündigt werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir schriftlich um Auskunft:

  1. Beteiligt sich die Landeshauptstadt Stuttgart am Unterhalt von kirchlichen Bauwerken, und wenn ja: in welchem Umfang im DH 2014/15 (geplante / tatsächliche Aufwendungen)?

Sofern eine Beteiligung vorliegt:

  1. Aufgrund welcher Verträge geschieht dies? (Oder „freiwillig“?)
  1. Wie bewertet die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten, aus dieser Mit-Finanzierung auszusteigen?

Christian Walter, Hannes Rockenbauch, Thomas Adler,
Christoph Ozasek, Laura Halding-Hoppenheit, Gangolf Stocker, Stefan Urbat