Antrag 1: Die SWSG muss einen substantiellen Beitrag zur Dämpfung der Mietpreisentwicklung leisten!
Die SWSG als städtisches Wohnungsunternehmen ist in der Pflicht, Wohnraum insbesondere für StuttgarterInnen mit kleinen Einkommen bereit zu stellen. Sie ist darüber hinaus ein wichtiger Akteur auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt. Um dämpfend auf die Mietpreisentwicklung in Stuttgart einzuwirken, vollzieht die SWSG die nach dem neuen Mietpreisspiegel möglichen Mieterhöhungen nicht.
Antrag 2: Geislinger Konvention
Die SWSG verschickt mit den Nebenkostenabrechnungen das Siegel der Geislinger Konvention. Der SWSG wird darin bescheinigt, „dass sie durch aktives Betriebkostenmanagement gezielt Nebenkosten senken möchte“. Nebenkosten sollen vergleichbar sein und auf diese Weise Einsparpotential erzielt werden. Der Aufsichtsrat bittet die Geschäftsführung um eine ausführliche Darstellung darüber, wie die Zertifizierung der SWSG für die Geislinger Konvention erteilt wird und was die SWSG dafür bezahlt. Die SWSG erklärt dem Aufsichtsrat wie die bisher aufgedeckten Fehler bei den Nebenkosten möglich waren, ob es bei den Nebenkosten Plausibilitätskontrollen gibt und wenn nein, warum nicht und welche Konsequenzen die SWSGGeschäftsführung aus den aufgedeckten Fehlern zieht.
Thomas Adler, Guntrun Müller-Ensslin