Wer krank ist, sucht einen Arzt auf. Das ist in Deutschland ganz normal. Aber nicht für alle: Wird ein Asylbewerber krank, muss er zuerst einen Sozialarbeiter aufsuchen. Von ihm braucht er einen Schein, der bestätigt: „Ja, dieser Mensch darf zum Arzt gehen.“ Krankenkassenkarten bekommen Geflüchtete bisher nicht. So läuft die gängige Praxis in den meisten deutschen Städten. Das ist diskriminierend, eine zusätzliche Belastung für kranke Menschen und viel Verwaltungsaufwand mit unnötigen Kosten. Dieser Meinung waren schon viele Stadtvertretungen, etwa in Hamburg, Bremen, Rostock, Schwerin oder Bonn. Bremen und Hamburg haben schon 2012 Krankenkassenkarten für Flüchtlinge eingeführt und damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Daher hat die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS im November letzten Jahres einen Antrag zur Einführung von Krankenkassenkarten für Flüchtlinge gestellt. OB Kuhn bezog kurz darauf Stellung und schrieb, „der Vorstoß für eine Krankenkassenkarte nach dem ,Bremer Vorbild’“ werde unterstützt. Dies würde Asylbewerbern „ein hohes Maß an Normalität“ bieten, dies müsse aber das Land regeln. Der baden-württembergische Städtetag werde kontaktiert. Nun sind fünf Monate vergangen. Was sagt der Städtetag? Können Flüchtlinge auf „Normalität“ – zumindest beim Gang zum Arzt – hoffen? Und was gedenkt der OB zu tun, wenn das Land nicht mitzieht? Gibt´s dann keine „Normalität“? Wir meinen: Für geflüchtete Menschen wären die Chip-Karten ein wichtiger Schritt zu einer Gleichstellung und hätte nur Vorteile. Wo es sie gibt, wurden ÄrztInnen und Sozialämtern viel Arbeit und Kosten erspart. Daher: Auch eine Stadtverwaltung kann und sollte bei Bedarf mit geeigneten Kassen verhandeln.