Antrag vom 16.03.2015 Nr. 86/2015
Auf unseren Antrag bzgl. des SSB-Geländes im Vogelsang, antwortet der OB, dass die SSB-AG derzeit den Verkauf des Areals betreibt und infolge dessen ein Erwerb durch die Landeshauptstadt ausscheidet. Also in etwa: Die Landeshauptstadt (=SSB) betreibt den Verkauf, und deshalb kann die Landeshauptstadt das zu verkaufende Gelände nicht kaufen. Das verstehen wir nicht. Weil es bereits einen Bebauungsplan gibt, kommt SIM nicht zur Anwendung. Da es nun aber doch angewandt werden soll, kann der Erwerber mit einem Abschlag des Verkaufspreises rechnen. Somit wäre es jetzt nur folgerichtig, wenn die Stadt das Gelände selbst erwerben würde und dann SIM in beliebiger Höhe zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der angespannten Wohnungssituation ist dies ausgesprochen sinnvoll.
Wir beantragen, dieses Thema auf der nächsten WA-Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.