Stuttgarter Konzeptverfahren in Erbpacht

Antrag vom 20.02.2015 Nr. 52/2015

Stadtentwicklung

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS begrüßt das Signal der Verwaltung
und des Oberbürgermeisters, der Konzeptqualität im Bauträgergeschäft eine übergeordnete Bedeutung zukommen zu lassen und auf diesem Wege städtebauliche, wohnungs-, sozial-, energie- und verkehrspolitische Ziele in den neuen Quartieren zu verwirklichen.

Es ist offensichtlich, dass die bislang marktorientierte Immobilien- und Quartiersentwicklung in allen
genannten Bereichen notwendige Ziele verfehlt, bzw. in der
Wohnraumversorgung für wesentliche Teile der Bevölkerung zu erheblichen Zusatzbelastungen hinsichtlich der Wohnkosten geführt hat. Jedoch verfehlt die Drucksache 853/2014 ein entscheidendes Ziel: Die Dämpfung der Preisschübe bei den Bodenrichtwerten. Die Bodenpolitik ist jedoch der Schlüssel für die nachhaltige Stadtentwicklung.

Durch die langjährige Praxis der Bodenveräußerung nach dem
Höchstpreisprinzip hat die Stadt an der Spirale von Bodenwertsteigerungen und damit erheblichen Preissprüngen bei den Wohnkosten in unserer Stadt partizipiert und Gestaltungsoptionen für die Stadtentwicklung heute und für kommende Generationen aus der Hand gegeben.
Zwischen dem Jahr 2000 und 2013 hat die Verwaltung im Gegenwert von knapp 800 Millionen Euro Grundstücke nach dem Höchstpreisprinzip veräußert. Bei den gegebenen Rahmenbedingungen wie den eben genannten hohen Bodenrichtwerten, ist die Wohnungswirtschaft nicht mehr bereit, freiwillig geförderte Wohnungen zu errichten, was die Verknappung gebundenen Wohnraums weiter beschleunigt.

Selbst eine Vergabe von Bauflächen zu günstigeren Konditionen
bedeutet nur eine kurzfristige Entspannung, da ab dem ersten
Eigentümerwechsel eines Objekts erneut der Marktwert des Bodens maßgeblich wird. Die Flächen würden den Bauträgern als Filetgrundstücke attraktiv angeboten, da für die Immobilienentwickler noch höhere Gewinnspannen bei der Veräußerung realisierbar sind, als zu den üblichen Bodenpreis-Konditionen. Deshalb sollte die Stadt einen grundsätzlich anderen Kurs einschlagen und von weiteren Veräußerungen Abstand nehmen, um
die Spekulation auf die Bodenrichtwerte zu dämpfen.

Zu diesem Zweck sollte die Stadt eine strategische Bodenbevorratung betreiben. Andere Kommunen machen durch eine aktive Bodenpolitik vor, wie eine am Gemeinwohl orientierte Stadtentwicklung gelingen kann.
Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen Vorteile für den Stadthaushalt deutlich größer, wenn Baugrund in Erbpacht vergeben wird. Die gängige Erbpachtzins in Höhe von 4 % des Verkehrswerts bedeutet, dass der Stadt bereits nach 25 Jahren Pacht der Verkehrswert des Grundstücks zurückerstattet wird. Somit kann die Stadt über den Zeitraum einer Erbpacht das Vielfache des Einmalgewinns zum Marktwert erwirtschaften, und erhält darüber hinaus das Grundstück mit neuen Gestaltungsoptionen für das Quartier nach dem Auslaufen des Erbpachtvertrags durch den Heimfall zurück.

Deshalb beantragen wir:

  • Die Flächenvergabe an Bauträger erfolgt ausschließlich in Form von Erbpachtverträgen. Das Stuttgarter Konzeptverfahren wird entsprechend angepasst. Die Flächenvergabe erfolgt ausschließlich nach der Konzeptqualität.
  • Für die Laufzeit der Erbpachtverträge soll die Gesamtnutzungsdauer der Immobilie maßgeblich sein. Nach dem Auslaufen der Verträge ist konsequent der Heimfall anzuwenden.
  • Die Verwaltung beziffert die hierdurch entstehenden Mindererlöse für den nächsten Doppelhaushalt. Der Entwurf des DHH wird um diesen Betrag angepasst.
  • Im Bereich des Konzepts für Klima/Energie/Bauökologie beantragen wir, dass die Verwaltung zu folgender Anregung eine Korrektur einarbeitet:
  • 4. Der Erhalt einer bestehenden Immobilie und deren Sanierung/Umnutzung wird in der Konzeptqualität anstelle des gängigen Prinzips Abriss/Neubau als Qualitätsmerkmal verankert.

Stellungnahme zum Antrag (19.03.2015):

zu den Anträgen 1 – 3

Die Verwaltung hält eine generelle Vergabe im Wege des Erbbaurechtes für nicht sinnvoll. Ein grundsätzliches Wahlrecht auf der Grundlage des gebotenen Bodenwerts ist hingegen durchaus sinnvoll.
Aufgrund der derzeit günstigen Kapitalmarktbedingungen ist die Begründung von Erbbaurechten wirtschaftlich unattraktiv.

zu Antrag 4.

Der Antrag zum Erhalt einer bestehenden Immobilie wurde in der Sitzung des UTA am 17. März 2015 abgelehnt. Dieser Antrag ist damit erledigt.

Anhang:
Stuttgarter Konzeptverfahren_Folien Kaufpreisbewertung und Verfahrensablauf+.pdf