Feinstaub, die Wievielte?

Antrag vom 19.12.2014 Nr. 398/2014

Die Bundesregierung hat Post von der EU-Kommission bekommen. In einem Schreiben vom 26.11.2014 stellt diese abschließend fest, dass „Deutschland seine Verpflichtungen aus Artikel 13 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang XI der Richtlinie (2008/50/EG)nicht erfüllt, da es den Tagesgrenzwert für PM10 im Gebiet „Ballungsraum Stuttgart“ seit 20015 bis mindestens 31. Dezember 2013 einschließlich systematisch und kontinuierlich nicht eingehalten hat.“ Der Brief liegt jetzt bei der Landesregierung, und diese muss nun der Bundesregierung Vorschläge machen, wie die Grenzwerte eingehalten werden können, damit diese bis zum Fristablauf am 26.1.2015 an Brüssel weiter gereicht werden können.

Dies nehmen wir zum Anlass, um für den erste UTA-Sitzung am 20.1.2015 dort einen Vertreter der Landesregierung zu bitten, Bericht zu erstatten, was nun der Bundesregierung empfohlen wird.

Zwischennachricht (14.01.2015):

Das Land Baden-Württemberg plant zum EU-Vertragsverletzungsverfahren Feinstaub fristgerecht in Abstimmung mit der Stadt Stuttgart eine Stellungnahme für den Bund vorzulegen.

Ich habe bereits die Initiative für ein Gespräch mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ergriffen. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, wird darüber informiert.

Stellungnahme zum Antrag (03.02.2015):

Erledigt im Ausschuss für Umwelt und Technik (Nr. 30)