Antrag vom 10.12.2014 Nr. 384/2014
Nach der Fortschreibung des Kreispflegeplans 2020 (GRDrs 116/2014) besteht im Stadtbezirk Weilimdorf ein Bedarf von 315 stationären Plätzen. Mit Umsetzung der Landesheimbauverordnung, nach der vorhandene Doppelzimmer in Einzelzimmer umgewandelt werden müssen, reduzieren sich die ca. 112 Pflegeplätze im Haus der Stiftung Evangelische Altenheimat e. V. in Weilimdorf um weitere 22 Pflegeplätze. Somit ergibt sich für Weilimdorf eine Bedarfslücke von rund 225 Plätzen.
Nach sieben Jahren erfolgloser Suche nach einem entsprechenden Grundstück für einen Neubau der Evangelischen Altenheimat hat der Bezirksbeirat Weilimdorf im Juli dieses Jahres in nichtöffentlicher Sitzung den Entwurf für einen Erweiterungsbau am vorhandenen Standort einstimmig befürwortet mit der Bitte an die Verwaltung, die vorgestellte Planung weiter zu entwickeln.
Der Entwurf ermöglicht die Neuschaffung von ca. 45 – 60 Pflegeplätzen, die in Weilimdorf auch dringend benötigt werden. Durch die unmittelbare Nähe der Evangelischen Altenheimat zur Reisachschule böte sich, auch aus Sicht der in der Bezirksbeiratssitzung anwesenden Schulleitung, die Chance zur Kooperation. Auch wäre ein Mensakonzept der Schule im neuen Erweiterungsbau und in Zusammenarbeit mit der dortigen Küche der Evangelischen Altenheimat ebenso denkbar wie eine Mitnutzung der Schulturnhalle durch die Evangelische Altenheimat. In Weilimdorf könnte so ein generationenübergreifender Begegnungsort entstehen.
Aufgrund des enormen Fehlbedarfs an Pflegeplätzen in Weilimdorf wollen wir das Vorhaben zügig voranbringen. Da es sich bei dem beanspruchten Baugrund um eine städtische Fläche für Gemeinbedarf handelt, können wir nicht nachvollziehen, warum das Vorhaben stockt. Mögliche Hindernisse durch geltendes Baurecht der bestehenden Bebauungspläne könnten mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelöst werden, sofern eine Befreiung nicht möglich ist. Eventuell auftretende naturschutzrechtliche Probleme könnten mit einer ökologischen Aufwertung des Naturschutzgebiets Greutterwald und des benachbarten Hanggeländes – insbesondere für Wildbienen, Schmetterlinge und Eidechsen – kompensiert werden. Mit der privaten Bebauung westlich des Schulgeländes an der Maierwaldstraße 10 wurde die Funktion als Grünkorridor (lt. Flächennutzungsplan) bereits aufgegeben, so dass auch klimatologische Einwände nicht greifen.
Wir beantragen:
- Der aktuelle Stand des Verfahrens wird im Januar 2015 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt.
- Die Stellungnahmen der beteiligten Ämter wie Schulverwaltungsamt, Stadtplanungs- und Umweltamt werden hierzu vorgetragen und das weitere Vorgehen im Ausschuss diskutiert.