Jetzt soll es losgehen mit der Bürgerbeteiligung zum Rosensteinviertel. Aber alle Bahnsachverständigen (außer dem Projektsprecher Dietrich, natürlich) verweisen darauf, dass erst einmal das Bahngelände nach Fertigstellung von Stuttgart 21 – und davon geht OB Kuhn ja nun fest aus –entwidmet werden, dass die Trasse europaweit ausgeschrieben muss. Und wenn dann ein Unternehmen sagt, ich will da z. B. vierzehntägig mit einer Dampflok Ausflugfahrten veranstalten, dann kann diese Trasse nicht dem Bahnverkehr entwidmet werden. Die Netz AG hat sich bereits als Anbieter von Zugverkehr gemeldet, und demnächst wird darüber auch juristisch geurteilt werden. Dieses Verfahren kann dauern, und es wäre vernünftig, das Ergebnis abzuwarten, bevor man den Menschen eine Bürgerbeteiligung zum Rosensteinviertel vorgaukelt. Wie hieß es damals beim Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21? Wir hätten den Bürgern falsche Hoffnungen auf einen Bürgerentscheid gemacht, weil dieser aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich wäre. Wir hätten die Leute hinters Licht geführt. Nun fällt dieser Vorwurf auf Fritz Kuhn zurück, wenn er und seine im Gleichklang marschierende Grünen-Fraktion nun das Märchen vom Rosenstein wieder aufmachen. Die Novellierung des Paragrafen 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) , in die man still und klammheimlich eine Lex S21 einbauen wollte, ist ja nun vom Tisch. Übrigens, das Märchen vom Rosenstein: Ein bisschen juckt es uns schon, mehr über den „sozialen Wohnungsbau im Rosensteinviertel“ zu erfahren. Die Geißler’schen Stiftungsideen haben sich ja eh‘ schon verflüchtigt, aber wie man aus diesen teuer erkauften Grund und Boden dann einen Bauplatz für sozialen Wohnungsbau machen will, das wäre schon spannend. Aber das hat ja noch Zeit.