Antrag vom 21.11.2014 Nr. 360/2014
Die Dorotheenstraße 10, in der NS-Zeit Sitz der Gestapo-Zentrale, konnte als authentischer Ort der Geschichte im Zentrum Stuttgarts erhalten werden. Das ist in erster Linie ein Erfolg des unermüdlichen Engagements der bürgerschaftlichen Initiativen.
Im „Hotel Silber“ soll ein lebendiger Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte entstehen, ein Zentrum mit Gegenwartsbezug, in dem die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt gefördert wird und ein ständiger Austausch stattfinden kann über Fragen, die die Grundzüge unserer Demokratie berühren.
Dies gelingt jedoch nur in einer vertrauensvollen Partnerschaft auf Augenhöhe, zwischen Land und Stadt, die eine historische Verantwortung für begangenes Unrecht tragen, sowie den Initiativen der Erinnerungsarbeit, die sich in der Bürgerinitiative Hotel Silber e.V. zusammengeschlossen haben, um diesen Ort zu erhalten und zu gestalten.
Wesentliche Entscheidungen zur Finanzierung wurden von Seiten des Gemeinderats und des Landes auf den Weg gebracht. Am Runden Tisch ist gemeinsam und im Einvernehmen mit den Initiativen ein Rahmenkonzept für die Ausgestaltung und Organisation des Hauses sowie die Zusammenarbeit der Partner verabschiedet worden.
Nun stellen die Antragsteller jedoch mit Bedauern fest, dass – anstatt im Geiste der partnerschaftlichen Kooperation auf Augenhöhe am Runden Tisch – der Kooperationsvertrag gänzlich ohne Beteiligung der Initiativen und des Gemeinderats verhandelt wird.
Einer Stellungnahme der Verwaltung vom 25.08.2014 entnehmen wir, dass der Gemeinderat lediglich per Mitteilungsvorlage über das Ergebnis informiert werden soll. Zudem beschreibt die Verwaltung das „Hotel Silber“ neuerdings als Außenstelle des Hauses der Geschichte, was berechtigte Fragen hinsichtlich der programmatischen und inhaltlichen Ausgestaltung aufwirft.
Wir beantragen daher:
- Die Stadtverwaltung geht auf das Land zu, mit dem Ziel, möglichst bald zu einer Sitzung des Runden Tisches einzuladen, in der der Entwurf des Kooperationsvertrags diskutiert wird.
- Der Kooperationsvertrag wird nach den Beratungen am Runden Tisch als zustimmungspflichtige Beschlussvorlage dem Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.
- Der Antrag wird zeitnah im zuständigen Ausschuss behandelt.
Stellungnahme zum Antrag (10.12.2014):
Das Projekt „Erinnerungsort Hotel Silber“ wird von Landesregierung und Landeshauptstadt zusammen mit der Initiative „Lern- und Gedenkort Hotel Silber e.V.“ entwickelt und auch in Zukunft partnerschaftlich gestaltet werden.In regelmäßigen Vorbereitungsrunden im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde das inhaltliche Grobkonzept in konstruktiver Abstimmung aller drei beteiligten Parteien erarbeitet. Die gemeinsame Veranstaltungsreihe Hotel Silber läuft sehr erfolgreich und hat positive Auswirkungen auf die Gedenkstättenarbeit in der Landeshauptstadt und in Baden-Württemberg.
Land und Stadt befinden sich derzeit in der abschließenden Klärung noch offener – auch juristisch relevanter – Fragen im Kooperationsvertrag.
Der Runde Tisch bietet die Möglichkeit, Informationen zu geben, Impulse aufzunehmen und Diskussionen zu führen. Der Runde Tisch kann keine verbindlichen Beschlüsse zur Umsetzung durch den Träger treffen. Einladungen zum Runden Tisch erfolgen durch das Land, welches auch die Sitzungsleitung hat.
Zu 1.
Der nächste Runde Tisch soll stattfinden, sobald das Verhandlungsergebnis zwischen Land und Stadt in Bezug auf den Kooperationsvertrag vorliegt. Vorgesehen ist eine Sitzung am 23.2.2015, 19.00 Uhr – vorbehaltlich des Verhandlungsstandes.Zu 2.
Der Kooperationsvertrag wird nach Abschluss der Verhandlungen zwischen Land und Stadt und Behandlung am Runden Tisch als Beschlussvorlage dem Gemeinderat zur Information und Abstimmung vorgelegt.
Zu 3.
Eine Befassung der zuständigen Ausschüsse für Kultur und Medien wie des Verwaltungsausschusses mit dem Antrag erfolgt im Rahmen der Einbringung der Vorlage (vgl. Ziffer 2). Eine frühere Behandlung des Antrags erscheint angesichts des gegenwärtigen Verhandlungsstandes nicht notwendig, zumal kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen geplanter Vorgehensweise der Verwaltung und beantragtem Vorgehen erkennbar ist.