Kinder vor Elektrosmog in Kindergärten schützen

Das Neckartor ist berühmt berüchtigt aufgrund der dort herrschenden Feinstaub- und Stickoxidbelastung. Neben diesen – inzwischen auch wissenschaftlich unbestrittenen – Gesundheitsgefahren durch verschmutzte Luft sind Kinder, die am Neckartor Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen, zusätzlich noch einer hohen Strahlung durch Mobilfunkantennen ausgesetzt. Es gibt leider noch keine wissenschaftlich anerkannten Studien zu den Folgen einer Kombination aus Strahlen- und Feinstaubbelastung. Wir halten es für wichtig, die Einwirkung und Wechselwirkung auf den menschlichen Organismus und insbesondere auf den kindlichen Organismus zu erforschen. Es stellt sich daher zunächst die Frage nach gesundheitlichen Folgen von Mobilfunkstrahlung für Kinder.

Die Gesundheitsgefährdung von Mobilfunkstrahlung ist immer noch umstritten. Einerseits wird eine gesundheitliche Belastung durch Mobilfunkstrahlung mit dem Argument des „derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes“ aus bestritten. Zugleich wird in immer mehr Studien darauf hingewiesen, dass negative gesundheitliche Beeinträchtigungen – besonders bei sensiblen Menschen, Kindern und Geschwächten – höchstwahrscheinlich sind, zumindest jedoch keinesfalls ausgeschlossen werden können. Die WHO stuft Mobilfunkstrahlung und Autoabgase in dieselbe Kategorie 2B „potentiell Krebs erregend“ ein.

Solange die Sachlage nicht eindeutig ist, gilt aus unserer Sicht das Vorsorgeprinzip: So weit eine potentielle Gefährdung nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann, müssen insbesondere Kinder (aber natürlich auch Erwachsene), vor potentiellen Gefahren geschützt werden.

Die Bürgerinitiative Mobilfunk-Stuttgart hat bei einer Messung in einem Kindergarten am Neckartor eine extrem hohe Strahlenbelastung gemessen. Es handelt sich um Werte zwischen 25.000 und über 50.000 µWatt/m2. Die Bürgerinitiative schlägt Alarm und verweist auf den vom BUND geforderten Grenzwert von 1 µWatt/m2 bei Dauerbelastung und führt niedrigere Vorsorgewerte in anderen Ländern an.(siehe Infoblatt der Bürgerinitiative Mobilfunk-Stuttgart vom März 2017)
Man würde es sich zu leicht machen, verwiese man lediglich darauf, dass es sich bei den gemessenen Belastungen nur um einen Bruchteil des UMTS-Grenzwertes von 10 Mio µWatt/m2 handelt und somit kein Grund zur Besorgnis bestünde. Als Hintergrundinformation zu diesem Grenzwert ist wichtig zu wissen:

  • Bei der Festlegung von Grenzwerten – sowohl beim Feinstaub wie auch bei der Mobilfunkstrahlung – wird von erwachsenen Personen ausgegangen.
  • Der UMTS-Grenzwert von 10 Millionen µWatt/m2 (61 V/m) wurde von der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) festgelegt. Dieser Grenzwert orientiert sich jedoch nur darauf, dass sich innerhalb einer Bestrahlungsdauer von 6 Minuten nachweislich Gewebe erwärmt.
  • Schädigende Effekte auf den Menschen und seine Zellen gibt es nicht erst durch Wärmeeinwirkung, sondern auch schon vorher und auf anderen Ebenen. Die ICNIRP räumt selbst in ihren Richtlinien ein, dass der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen schützt“. Der Zeitfaktor, also eine Dauerbestrahlung ist dabei nicht berücksichtigt.
  • Um fundierte medizinische Aussagen über den Einfluss der Strahlung auf die Biologie des Menschen machen zu können, müssen folgende Wirkungen der Strahlung erfasst werden:
    – die athermischen Wirkungen der Strahlung,
    – der Frequenzmix durch die verschiedenen Anwendungen,
    – die Membranpotentiale und andere Ströme und Frequenzen in den Zellen,
    – die biologisch-wirksame niederfrequente Taktung,
    – die Spitzenwerte und nicht nur Mittelwerte der Strahlung,
    – die kumulativen Effekte,
    -,die gepulste Strahlung und
    – Wirkungen auf die verletzlichsten Personen und Organismen
    – eine Dauerdosis samt Langzeiteffekt.
  • Die Forderung des Bundes für Naturschutz Deutschland BUND geht von einem Grenzwert von 100 μWatt/m2 zur Gefahrenabwehr und 1 μWatt/m2 bei einer Dauerbelastung aus.

Wir fragen vor diesem Hintergrund:

  1. Welcher Strahlenbelastung sind die Kinder in den Räumen des angesprochenen Kindergartens und in dessen Außenbereich (Sandkasten, Klettergerüst) ausgesetzt?
  2. Sind die Messergebnisse der von der Bürgerinitiative gemessenen Strahlungswerte, denen die Kinder dauerhaft ausgesetzt sind, korrekt?
    – am Klettergerüst über 50.000 µWatt/m2
    – in der Sitzlandschaft über 40.000 µWatt/m2
    – im Sandkasten über 25.000 µWatt/m2
  3. Welche Position nimmt die Stadt in der Diskussion um Grenzwerte zur Mobilfunkstrahlung ein und welche Position vertritt sie insbesondere im Hinblick auf eine Dauerbelastung, im besonderen bei Kindern?
  4. Plant die Stadt in Kindergärten (und gegebenenfalls auch in Schulen) Strahlenbelastungen zu messen? Wenn nicht, mit welchen Argumenten hält sie solche Untersuchungen für verzichtbar?
  5. Wie bewertet das Gesundheitsamt die gesundheitliche Gefährdung von Kindern durch Strahlenbelastung im einzelnen und in ihrer Kombination?
  6. Wie schätzt das Jugendamt, respektive die Abteilung Kinderförderung und Jugendschutz, die sich bereits mit Wirkungen auf Kinder und Jugendliche durch die Nutzung von Mobiltelefonen befasst hat, die gesundheitliche Gefährdung durch Mobilfunkstrahlung ein?

Wir beantragen:

  1. Die schriftliche Beantwortung unserer Fragen.
  2. Sofern noch keine amtlichen Messungen vorliegen, die Durchführung von Strahlenmessungen am Beispiel des Kindergartens am Neckartor sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich.
  3. Einen Bericht zu den Fragen 1 bis 4 zur Mobilfunkstrahlung im Unterausschuss Mobilfunk.
  4. Einen Bericht des Gesundheits- und Jugendamts zu den Fragen 1, 5 und 6 im Sozial- und Gesundheitsausschuss bis spätestens am 26. Juni 2017.