Wozu macht man eine Erhaltungssatzung?

Wir fragten an, warum die Gebäude Beethovenstr. 60 bis 70 in Botnang zum Abbruch freigegeben wurden, obwohl für diese eine Erhaltungssatzung vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Die Antwort der Verwaltung zu unserer Anfrage „Abbruch trotz Erhaltungssatzung“ kann so nicht unkommentiert stehen bleiben. Wozu macht man eine Erhaltungssatzung? Damit die Immobilie erhalten oder abgerissen wird? Die Verwaltung schreibt selbst, es handle sich bei der „Beethovenstr. 60 bis 70 um eine städtebaulich ansprechende Gebäudestruktur, die für den Siedlungsstil der 20er/30er-Jahre typische Architekturmerkmale aufweist, für die jedoch kein Denkmalschutz besteht“. Wäre es da nicht sinnvoller, der Gemeinderat berät selbst, eine von ihm einmal beschlossene Erhaltungssatzung ggf. wieder aufzuheben, anstatt nur zur Kenntnis zu nehmen, dass in dem Dreieck Stadtplanung, Baurechtsamt und Investor still und heimlich die Abrissgenehmigung erteilt wird. Abgesehen davon, dass es hinten und vorne an bezahlbaren Wohnungen fehlt?

Wir beantragen, diese Abbruchgenehmigung im UTA und Gemeinderat zu debattieren.

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS