Wir beantragen:
- Wenn in einem Jahr des Doppelhaushalts die Nichtgenehmigungsfähigkeit droht, dann wird der Grundsteuerhebesatz für dieses Jahr von 520 auf 570 Punkte erhöht und falls dies nicht reicht, dann auf 620 Punkte (das kann auch beide Haushaltsjahre betreffen).
- Ist abzusehen oder stellt sich nach dem Haushaltsjahr heraus, dass die Genehmigungsfähigkeit nicht gefährdet wird, wird die Erhöhung als gleich hohe Senkung in Punkten im nächsten Jahr zurückgegeben. Diese Senkung erfolgt nicht, wenn auch das Folgejahr nicht genehmigungsfähig ist oder durch diese Senkung nicht genehmigungsfähig würde.
Begründung:
Zu 1)
Zum Zeitpunkt der Antragserstellung war/ist die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsjahres 2023 in Frage gestellt, weshalb Gegenmaßnahmen wie Einnahmeverbesserungen notwendig sind. Bei der Hebesatzerhöhung von 50 Punkten ergeben sich Mehreinnahmen von 15 Millionen Euro, bei der Erhöhung um 100 Punkte 30 Millionen Euro, was einen entscheidenden Unterschied im Ergebnishaushalt machen kann.
Zu 2)
Um die Steuerzahler nicht unnötig zu belasten, wird dieser Ausgleichsmechanismus geschaffen. Es ist davon auszugehen, dass sich ab 2022 die Lage wieder allmählich verbessern wird, wenn Pandemiefolgen und der Chipmangel in der Industrie abklingen, weshalb so ein Vorgehen Spielräume für Korrekturen eröffnen kann.