Wir beantragen:
- Für das Jahr 2022 232.759 EUR, sowie für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 jeweils 258.621 EUR pro Jahr zur Anschlussfinanzierung der zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose aus dem EU-Ausland (ZAS –Zentrale Anlaufstelle für neuzugewanderte Unionsbürger:innen).
Begründung:
Zu 1) Die Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist eine ihrer wesentlichen Säulen und prägt die Lebensrealität zahlreicher EU-Bürger:innen. In den letzten Jahren haben viele Menschen von ihrem Recht Gebrauch gemacht in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten – so auch nichtdeutsche EU-Bürger:innen in Deutschland. Der überwiegende Teil dieser Menschen ist erwerbstätig und nicht auf die Unterstützung durch staatliche Transferleistungen angewiesen. Im Falle einer Krise, einer veränderten Lebenssituation oder einer schwerwiegenden Erkrankung sind die meisten von ihnen äquivalent zu deutschen Staatsbürger*innen über die ausdifferenzierten sozialen Sicherungssysteme abgesichert. Dies trifft allerdings auf eine kleine Gruppe von EU-Bürger:innen in Deutschland nicht zu. Viele der Menschen kommen nach Deutschland mit falschen Vorstellungen, ohne Ausbildung und Sprachkenntnissen. Dort werden sie dann mit geringen Löhnen oft ohne Sozialversicherung ausgebeutet. Als EU-Bürger haben sie zwar das Recht, sich in Deutschland Arbeit zu suchen, aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Sie kommen durch ihre Jobs nicht auf anrechenbare Leistungen für ein Arbeitslosengeld und haben, da sie noch nicht fünf Jahre in Deutschland leben, auch keinen Anspruch auf Hartz IV. Da sie auch keine Flüchtlinge sind, haben sie zudem keinen Anspruch auf andere öffentliche Zuwendungen. Ab 2013/2014 kam es zu einem verstärkten Auftreten von nichtdeutschen EU-Bürger:innen in der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe (WNH), die über keinen regulären Zugang zu den Hilfesystemen verfügten. Diese nutzen vor allem die niedrigschwelligen Angebote, da diese ihnen auch ohne Sozialleistungsbezug offenstehen. Die Interventionsstrategie zielt darauf ab, den besonders benachteiligten Personen einen Zugang zu den Angeboten des bestehenden Hilfesystems zu ermöglichen und eine Grundlage für deren soziale Inklusion herzustellen. In der Praxis wird oft mit der Metapher der „Brücke“ gearbeitet, die in das Hilfesystem gebaut werden müsse. In den Beratungen stand die aufgrund der Wohnungslosigkeit sehr prekäre Lebenssituation der Betroffenen im Vordergrund. Die Weitervermittlungen erfolgten daher auch in einem Großteil der Fälle in niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote der Wohnungsnotfallhilfe oder in die ordnungsrechtliche Unterbringung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben waren. Weiterhin wurde in der konkreten Arbeit die Erfahrung gemacht, dass die Barrieren für einige Personen nahezu unüberwindbar und der Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe oft ziemlich umfassend ist, insbesondere was den Zugang zu den existenzsichernden Sozialleistungen und der Notversorgung angeht. Auch wurde die Zielgruppe des ZAS um Familien und Alleinerziehende mit Kindern erweitert. Eine Beendigung der ZAS hätte zur Folge, dass diese Personen unkoordiniert im Hilfesystem auflaufen und von den Regelangeboten keine adäquate Unterstützungsleistung erhalten würden. Das ZAS führt zu einer Stabilisierung im Hilfesystem, einer Entlastung der Regelangebote und einer klaren Orientierung für die betreffenden Menschen, außerdem würden die städtischem Ämter und Institutionen auf Dauer einen Ansprechpartner diese Zielgruppe in Stuttgart behalten.