Wer in ein und derselben Sache 15-mal in Folge vor Gericht scheitert, wird vermutlich wenig Motivation haben, ein sechzehntes Mal in die juristische Auseinandersetzung zu gehen. Nicht so das Land Baden-Württemberg, das seit Jahren überaus erfolglos versucht, gegen die jahrelange Grenzwertüberschreitung der Stuttgarter Luft vorzugehen. Das Ergebnis der aktionistischen, wenig effizienten Maßnahmen von Stadt und Land sind vom höchsten Gericht angeordnete Diesel-Fahrverbote. Anstatt die Ursachen für die permanenten Grenzwertüberschreitungen zu beseitigen, versuchte das Land (zusammen mit der Stadt) über Jahre, ihre abwegige Sicht gerichtlich durchzusetzen. Erst die Androhung von Beugehaft für den Regierungspräsidenten führt zur Einsicht, dass man manches falsch gemacht habe: Die Mooswand war Quatsch, ebenso der hilflose Versuch, Stickoxide mittels eines speziellen Anstriches an Häuserfassaden zu binden. Millionen wurden verfeuert, nur um dem Vorwurf zu vermeiden, man habe nicht „alles versucht“. Zumindest das Verkehrsministerium zeigt ein bisschen Einsicht – die glühenden Befürworter*innen dieser absurden Maßnahmen im Gemeinderat dagegen nicht. Der Glaube, dass der technische Fortschritt das Problem der Luftverschmutzung lösen werde, bleibt die Hauptargumentation der Mehrheit des Gemeinderats. Dabei ist Luftreinhaltung nicht nur Umwelt- sondern auch Menschenschutz – und zwar vor allem diejenigen, die in den belasteten Gegenden wohnen. Diese gehören mehrheitlich nicht zur Mittel- und Oberschicht.
Passend dazu können die für den 1. Juli vorgeschriebenen Fahrverbote für Euro-5-Diesel frühestens im September umgesetzt werden – weil Land und Stadt es wieder einmal versäumt haben, rechtzeitig zu reagieren. Zwischenzeitlich hat sich das Land Klatsche Nummer 16 vor dem Verwaltungsgericht abgeholt – die Fahrverbote müssen angeordnet werden.