Leitbild für die Vergabe städtischer Räume – kein Platz für Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, homophobes und transfeindliches Gedankengut!

Wir beantragen:
• Die Verwaltungsspitze erarbeitet ein Leitbild für die Vergabe städtischer Räume, welches sich an folgenden Grundsätzen orientiert: Veranstaltungen, bei denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches, antidemokratisches, homophobes und transfeindliches Gedankengut dargestellt wird, können nicht in öffentlichen Räumen der Stadt Stuttgart und deren Tochtergesellschaften und Beteiligungen stattfinden. Vorbild sollen hier die Grundsätze der Olympiapark GmbH sein.
• Dieses Leitbild wird als Grundlage für die Zu- bzw. Absage von Veranstaltungen in den Räumen der Stadt Stuttgart, deren Tochtergesellschaften und Beteiligungen verwendet.
Begründung:
In Stuttgart finden im bevorstehenden Herbst 2024 gleich zwei Veranstaltungen statt, deren Inhalt zu einer demokratischen, weltoffenen und vielfältigen Stadt wie Stuttgart nicht passen. Beim Bürgergipfel am 7. September 2024 sollen in der Liederhalle Redner:innen auftreten, die tief in rechtsextreme Kreise verstrickt sind. Anfang Oktober findet in der Porschearena die sogenannte Holy Spirit Night auf. Bei dieser Veranstaltung sind Personen involviert, die bei anderen Gelegenheiten offen homophob und transfeindlich aufgetreten sind.
Im Gegensatz zu anderen Städten wie etwa München hat Stuttgart und ihre Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart bislang kein Leitbild, wonach bestimmte Veranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten nicht stattfinden können. Es ist an der Zeit, dies endlich zu ändern und sich ein verbindliches Leitbild zu geben. Eine weltoffene und vielfältige Stadt wie Stuttgart sollte keinen Raum geben für Veranstaltungen, die dieses Selbstverständnis aktiv bekämpfen.
Die Stadt München mit Ihrer städtischen Tochter der Olympiapark GmbH hat ein Leitbild formuliert, welches sich wie folgt liest:
„Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die überlassenen Anlagen / Räume / Flächen zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Veranstalter selbst, von seinen Künstlern/Darbietenden/Redner usw. oder von Besuchern der Veranstaltung. Der Veranstalter bekennt sich mit seiner Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte hat. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Dies bedeutet auch, Personen den Zutritt zu den Anlagen des Olympiaparks zu verwehren, die entsprechende Kleidungsstücke oder sichtbare Körpersignaturen tragen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Veranstalter für die Unterbindung der Handlung unverzüglich Sorge zu tragen.“
An diesem Leitbild sollte sich auch die Stadt Stuttgart mit ihrer Tochter in.Stuttgart orientieren, ein eigenes entwickeln und als Grundlage für die Zu- bzw. Absage von Veranstaltungen verwenden.