Budget für Verkehrsversuche – die Mobilitätswende beschleunigen

Wir beantragen:

  1. Ein Budget in Höhe von 2 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2022/2023 für Verkehrsversuche nach §45 Abs. 1 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO).

(Kosten 2022: 2 Mio. € )

  1. Die dafür notwendigen Personalstellen werden von der Verwaltung im Stellenplan dargelegt

Begründung:

Eine soziale und ökologische Verkehrswende ist in Zeiten der drohenden Klimakatastrophe dringend notwendig. Bislang hat der Verkehrssektor zum Erreichen des Pariser Klimaabkommens keinen positiven Beitrag geleistet – besonders in Stuttgart nicht. Die Zahl der zugelassenen Personenkraftwagen (Pkw) steigt seit Jahren kontinuierlich an – es ist jetzt an der Zeit, dass in der Autostadt Stuttgart andere, klimaverträgliche Mobilitätsformen den Vorzug vor dem motorisierten Individualverkehr bekommen. Hierfür bietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) in §45 eine gute Möglichkeit, kurzfristig und temporär „zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen“ einzugreifen.

Ferner wären aus diesem Budget auch Initiativen wie die „Superblock West“ zu unterstützen, damit ein Verkehrsversuch im Sinne des Vorbilds Barcelona Superblock umgesetzt werden kann.