Flüchtlings-Integrationsmaßnahmen (FIM) in der Stadt Stuttgart

Bei der Integration von Menschen in unsere Gesellschaft  war bisher oberstes Leitziel die deutsche Sprache von Seiten des Bundes und der Kommunen zu vermitteln und von Seiten der Zugewanderten zu erlernen. Erst dann ist es den Zugewanderten möglich, mit Arbeit einen weiteren Schritt in Richtung Integration in die Gesellschaft zu unternehmen. Mit den neuen Rechtsänderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Integrationsgesetz und Aslyverfahensbeschleunigungsgesetz wird der Leitsatz “Zuerst die Sprache und dann die Arbeit” aufgeweicht und teilweise aufgegeben. In der Beschlussvorlage der GRDrs 675/2016 zur Einrichtung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) als “Arbeitsintegrationsmaßnahmen” durch die Stadt Stuttgart ergeben sich für unsere Fraktion dadurch mehrere Fragen:

Zu Beschlussantrag Ziffer 1:

1.a) Bei der Landeshauptstadt Stuttgart wurden bisher insgesamt 89 AGHs geschaffen. Wie viele der dadurch beschäftigten Flüchtlinge wurden oder werden in eine weitere Beschäftigung wie z.B. Praktika, Ausbildung oder Anstellung übernommen?

1.b.) Wie viele der geschaffenen fünf FSJ-Stellen mit Flüchtlingsbezug konnten besetzt werden und wie viele Flüchtlinge konnten für diese Stellen eingestellt werden?

1.c.) Welche Tätigkeiten übernehmen die beiden FSJ-Stellen mit Flüchtlingsbezug in der Stadtbibliothek?

Zu Beschlussantrag Ziffer 2:

2.a.) Wie werden Flüchtlinge auf die bestehenden 25 BFD- und FSJ-Plätze hingewiesen und eventuell aktiv unterstützt bei einer Bewerbung?

2.b.) Bisher stehen 7 Stellen für BFD-Plätze fest. In welchen Tätikeitsfeldern ist geplant weitere BFD- und FSJ-Stellen zu schaffen?

Zu Beschlussantrag Ziffer 3:
3.a) Laut AsylbLG muss es sich bei Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) um “zusätzliche” Tätigkeiten und nicht um regulär zu erbringende Tätigkeiten in einem Betrieb handeln. Welche Tätigkeiten sollen als FIM in den jeweiligen Betrieben der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeführt werden?

3.b.) Werden die FIMs auch, wie bei den AGHs bisher, nur in Kombination mit Sprachkursen angeboten?

3.c.) Durch die Umwandlung von AGHs in FIMs wurde die Aufwandsentschädigung von 1,05€ pro Stunde auf 0,80€ pro Stunde reduziert. Welcher finanzielle Beitrag wäre nötig um den Beitrag wieder auf mindestens 1,05€ zu erhöhen?

Zu Beschlussantrag Ziffer 4 und 5:

4.a.) Mit den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) entsteht ein großer bürokratischer Aufwand. Wo werden die zuständigen Mitarbeiter_innen räumlich angesiedelt?

4.b.) Bei den für Stuttgart vorgesehenen 752 FIM-Plätzen ist absehbar, dass nicht jeder Flüchtling einen FIM-Platz zugewiesen bekommt. Nach welchen Kriterien und Prioritäten werden die Plätze vergeben?

4.c.) Werden bei der Vergabe der Plätze auch langfristige Aspekte für die Integration der Flüchtlinge betrachtet, wie erlernte Berufe und Fähigkeiten die dann auch in eine weitere Beschäftigung in einem bestimmten Arbeitsfeld münden können?

4.d.) Was ist mit denjenigen Flüchtlingen die nicht einem FIM-Platz zugewiesen werden?

Zu Beschlussantrag Ziffer 6:

6.a.) Mit den FIM s ist das Ziel verbunden, langfristig eine Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies würde bedeuten, dass den Tätigkeiten der FIMs teilweise auch Praktika, Ausbildungen und Anstellung folgen. Welche finanziellen Mittel sind notwendig um die Aufwendung zur Umsetzung von Praktika usw. in städtischen Betreiben zu ermöglichen um Flüchtlingen von einer prekären Arbeitsgelegenheit hin zu einer bezahlten Arbeit zu verhelfen?